Wir sind bei allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen und rechnen auch direkt mit diesen ab.
Leistungen, der Krankenkasse nach Verordnung durch den Arzt (SGB V):
- Behandlungspflege
Medikamente richten und verabreichen und weitere Leistungen
Blutzucker, Blutdruck, Puls messen
Injektionen (s.c. und i.m.)
Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Kompressionsverbände
Wundverbände anlegen und wechseln (Decubitus, Blasenfistel, Ulcus)
und weitere Leistungen
- Grund- und Behandlungspflege
Vor- und Nachsorge bei ambulanten Operationen
Pflege zur Vermeidung / Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
- Haushaltshilfe §38
Leistungen, der Pflegekasse (SGB XI)
- Grundpflege (z.B. Waschen, Duschen, Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden)
- Mobilisation (z.B. Bewegungsübungen) und Lagerungen
- Hilfe bei Ausscheidungen ( z.B. Toilettengang, Einlagen oder Windeln anlegen und
wechseln )
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Haushalt führen , Einkaufen
- Pflegeberatung §37.3
- Zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45 SGB XI)
- Individuelle Schulung von pflegenden Angehörigen
- Verhinderungspflege
Zur vorübergehenden Entlastung von Angehörigen bieten wir die Pflegeleistungen
auch für kürzere Zeiträume an. Die Pflegekasse übernimmt auch hier Kosten bis zu
einer bestimmten Höhe.